Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
A1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der MixArt AG, Haldenweg 7, CH-3510 Konolfingen, UID CHE-247.207.443 (nachfolgend “MixArt” genannt) und ihren Kunden. Die Teile B bis E ergänzen sie für die jeweiligen Leistungen und gehen Teil A bei Widersprüchen vor. Die AGB gelten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.
a2. Offerte und VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote auf der Website sind unverbindlich. Offerten gelten 30 Tage, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Abgerechnet wird nach effektivem Aufwand, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist und auf der Offerte entsprechend ausgewiesen wird.
a3. LEISTUNGen und leistungsänderungen
Im Bereich Tonstudio umfassen unsere Leistungen Producing und Recording, Mixing und Mastering sowie Filmton und Werbung. Darüber hinaus bieten wir Künstlern unseren Label Service an, der Unterstützung bei der Veröffentlichung und dem Release ihrer Werke beinhaltet.
Im Bereich Veranstaltungstechnik bieten wir umfassende Dienstleistungen für Konzerte und Festivals sowie für Kongresse und Konferenzen an. Wir sind auch spezialisiert auf multimediale Installationen, die von der Beratung über die Planung und Konzeptionierung bis hin zur fertigen Installation und Schulung reichen. Zudem vermieten wir Personal und Material im Rahmen unseres Freelancer & Rental Services.
Unser Teaching-Angebot umfasst die Studio Academy, die einen Jahreskurs im Bereich Tonstudio Engineering bietet, und die Live Academy, die Kurse im Bereich Veranstaltungstechnik anbietet. Darüber hinaus veranstalten wir Workshops zu verschiedenen Themen rund um die Audiotechnik und bieten Einzellektionen auf Instrumenten oder im Gesang an.
Änderungen der vereinbarten Leistungen, Termine oder Mietdauer gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch MixArt. Auswirkungen auf Kosten oder Termine werden vorgängig offeriert.
a4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), diese wird in der Offerte separat ausgewiesen.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, Skontoabzüge werden nicht akzeptiert. Je nach Auftrag können andere Zahlungsbedingungen oder Akontozahlungen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug erhebt MixArt pro Mahnung eine Gebühr von CHF 30.– sowie einen Verzugszins von 5% pro Jahr (Art. 104 OR). Bis zur vollständigen Bezahlung offener Rechnungen kann MixArt weitere Leistungen zurückhalten.
a5. Haftung
MixArt erbringt ihre Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt, ein bestimmter künstlerischer oder akustischer Erfolg ist nicht geschuldet. MixArt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Veranstaltungsausfall, Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
a6. Höhere gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streiks, Lieferausfälle ohne Verschulden durch MixArt) entfällt die Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten werden verrechnet.
a7. Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenzen
MixArt behandelt Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich. Personendaten werden nach dem schweizerischen Datenschutzrecht bearbeitet. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der vertraglichen Beziehung einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
MixArt darf Name, Logo und Bilder von Projekten und Veranstaltungen als Referenz verwenden (Website, Social Media, Dokumentationen), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Teil B – Vermietung von Equipment
B1. Mietdauer und Mietpreis
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag, massgebend ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Mietzeitraum. Die Mietpreise gelten ab Lager Konolfingen, ohne Transport, Auf- und Abbau sowie Bedienung.
B2. Kaution und Zahlung bei Abholmieten
Bei Abholmieten kann MixArt die Bezahlung bei Abholung sowie eine Kaution von bis zu 20% des Mietwerts, mindestens CHF 200.–, verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe abzüglich allfälliger Kosten zurückerstattet, die Haftung des Mieters ist nicht auf ihre Höhe beschränkt.
B3. Übergabe und Prüfung
Der Mieter prüft das Material bei der Übernahme auf Vollständigkeit und Funktion und bestätigt dies auf Mietvertrag oder Lieferschein. Verzichtet er darauf, gilt die Funktionsprüfung durch MixArt. Später gemeldete, bei Übernahme erkennbare Mängel werden nicht anerkannt.
B4. Gefahrübergang und Haftung des Mieters
Das Mietmaterial bleibt Eigentum von MixArt. Vom Verlassen bis zur Rückkehr ins Lager trägt der Mieter die Gefahr und haftet vollumfänglich für Verlust, Diebstahl und Beschädigung, auch durch Drittpersonen, Witterung oder unsachgemässe Handhabung oder unsachgemässe Stromversorgung.
B5. Sorgfaltspflichten
Der Mieter schützt das Material vor Beschädigung, Nässe, Hitze und Diebstahl. Insbesondere:
Betrieb nur durch fachkundige Personen und gemäss Herstellerangaben
im Freien nur wettergeschützt und so kurz wie nötig
Fahrzeuge mit Material stets abschliessen, unbeaufsichtigtes Material bewachen
keine Veränderungen, Reparaturen oder Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung; Kennzeichnungen von MixArt nicht entfernen oder verdecken.
B6. Versicherung
Das Mietmaterial ist während der Mietdauer nicht durch MixArt versichert. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.
B7. Schäden, Verlust und Störungen
Störungen und Schäden sind unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe zu melden. Bei Diebstahl oder Verlust ist umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten und MixArt eine Kopie zuzustellen.
Beschädigtes Material wird zu Reparaturkosten, nicht reparierbares oder fehlendes zum Wiederbeschaffungswert verrechnet, zuzüglich Mietausfall während Reparatur oder Wiederbeschaffung. Fällt ein Gerät aus, leistet MixArt nach Möglichkeit Ersatz, im Übrigen gilt Ziff. A5.
B8. Rückgabe
Das Material ist vollständig, sauber, trocken und in der Originalverpackung zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Reinigungsaufwand wird nach Aufwand, verspätete Rückgabe pro angebrochenen Tag mit der Tagesmiete verrechnet. Wirkt der Mieter bei der Rückgabekontrolle nicht mit, gilt das Prüfprotokoll von MixArt.
Teil C – Eventdienstleistungen
C1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang (z.B. Ton, Licht, Video, Bühne, Planung, Transport, Auf- und Abbau, Personal) ergibt sich abschliessend aus der Auftragsbestätigung.
C2. Mitwirkungspflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten sicher:
freie und sichere Zufahrt mit Lieferwagen zum vereinbarten Zeitpunkt, Erschwernisse (Treppen, lange Tragwege) sind vorgängig zu melden
ausreichende, normgerechte Stromanschlüsse gemäss Absprache
tragfähige Bühnen und Befestigungspunkte
im Freien einen geeigneten Witterungsschutz für Technik und Personal
eine während des ganzen Einsatzes erreichbare verantwortliche Ansprechperson.
Mehraufwand infolge unzutreffender Angaben oder fehlender Infrastruktur, einschliesslich Wartezeiten, wird verrechnet.
C3. Personal und Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit gilt ab Abfahrt bis Rückkehr ins Lager, Überschreitungen der offerierten Zeiten werden nach Aufwand verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sorgt der Veranstalter für die Verpflegung des Personals und bei Einsatzende nach Mitternacht oder langer Anreise für eine Unterkunft.
C4. Bewilligungen und Abgaben
Der Veranstalter beschafft und bezahlt sämtliche Bewilligungen und Abgaben (z.B. Veranstaltungs- und Zufahrtsbewilligungen, SUISA). MixArt haftet nicht für Folgen fehlender oder verletzter Bewilligungen.
C5. Schallpegel und Sicherheit
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) und behördlicher Auflagen verantwortlich, einschliesslich Meldepflichten, Pegelüberwachung und Gehörschutz. Er haftet für Lärmklagen und Schäden infolge überhöhter Pegel, die auf seine Anweisung oder auf Mitwirkende (z.B. Bands, DJs) zurückgehen. Pegelmessungen durch MixArt sind gegen Verrechnung möglich.
MixArt darf den Betrieb unterbrechen oder einschränken, wenn Personen oder Material gefährdet sind (z.B. Sturm, Gewitter, Missachtung von Anweisungen). Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
C6. Haftung des Veranstalters für Material
Der Veranstalter haftet für Schäden am Material von MixArt durch Publikum, Mitwirkende oder Dritte sowie für Diebstahl, Ziff. B4 bis B7 gelten sinngemäss. Verbleibt Material ausserhalb der Einsatzzeiten vor Ort, sorgt er für einen abschliessbaren Raum oder eine Bewachung.
C7. Annullation durch den Kunden
Annulliert der Kunde eine bestätigte Miete oder Eventdienstleistung ganz oder teilweise, schuldet er folgende Entschädigung in Prozent der Auftragssumme (ohne Transportkosten):
Zeitpunkt der schriftlichen Annullation / Entschädigung
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn / 5%
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn / 25%
bis 10 Tage vor Leistungsbeginn / 50%
bis 3 Tage vor Leistungsbeginn / 75%
danach / 100%
Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Drittkosten werden zusätzlich verrechnet. Eine Absage wegen Wetter gilt als Annullation. Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei MixArt.
Teil D – Verkauf und installationen
D1. Planung und Offerte
Planungen, Konzepte und Simulationen bleiben geistiges Eigentum von MixArt und dürfen ohne Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch für Ausschreibungen verwendet werden. Wird kein Auftrag erteilt, behält sich MixArt vor, den Planungsaufwand zu verrechnen.
D2. Lieferung und Termine
Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Lieferanten, Bauablauf oder Vorarbeiten Dritter berechtigen nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz. Der Kunde sorgt für termingerechte bauseitige Vorarbeiten (z.B. Leerrohre, Strom, Netzwerk, Befestigungspunkte).
D3. Abnahme
Nach Abschluss der Installation erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Funktionsprüfung. Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Betrieb nimmt oder nicht innert 10 Tagen nach Fertigstellungsmeldung wesentliche Mängel schriftlich rügt.
D4. Gewährleistung
Mängel sind sofort nach Entdeckung schriftlich zu rügen, MixArt hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, gegenüber Geschäftskunden soweit zulässig 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Herstellergarantien werden weitergegeben. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Überlastung, Überspannung, Eingriffe Dritter und normale Abnützung.
D5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MixArt.
D6. Instruktion und Service
Die Instruktion erfolgt im offerierten Umfang. Wartung, Support und Schulungen werden nach Aufwand oder gemäss Servicevertrag erbracht.
Teil E – Tonstudio und Teaching
E1. Studiobuchungen
Gebuchte Studiozeiten sind verbindlich; für Annullationen gilt Ziff. C7. Vom Kunden verursachte Wartezeiten gelten als Studiozeit.
E2. Rechte an Aufnahmen
Die Nutzungsrechte an den Produktionen gehen nach vollständiger Bezahlung im vereinbarten Umfang auf den Kunden über. Für die Rechte an eingebrachtem Material (z.B. Kompositionen, Samples, Texte) ist der Kunde verantwortlich. Projektdaten werden 12 Monate nach Projektabschluss aufbewahrt, länger nach Vereinbarung.
E3. Kurse und Lektionen
Kursgebühren sind vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 20% der Kursgebühr verrechnet, danach die volle Gebühr, sofern keine Ersatzperson gestellt wird. Einzellektionen können bis 24 Stunden vorher kostenlos verschoben werden. MixArt kann Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl absagen; bereits bezahlte Gebühren werden vollständig zurückerstattet.
Schlussbestimmungen
S1. Teilnichtigkeit
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen gültig.
S2. Änderungen der AGB
MixArt kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf www.mixart.ch publizierte Fassung.
S3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Konolfingen; zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten (Art. 32 ZPO), bleiben vorbehalten
Letztmals aktualisiert am 09. Oktober, 2026